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AGB

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  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von konkursbeschwerde.ch, einem Service der Gebrüder Leka AG, im Zusammenhang mit der Erstellung von Konkursbeschwerden für konkursite Personen (natürliche oder juristische) erbracht werden.
     

  2. Auftragserteilung und Annahme der AGB
    Mit der Zahlung des Honorars erteilen Sie uns den verbindlichen Auftrag zur Erstellung der Konkursbeschwerde und erkennen die Geltung dieser AGB an.
     

  3. Honorar
    Das Honorar wird nach Prüfung Ihres Falls individuell festgelegt und bleibt für sämtliche Tätigkeiten bis zum ersten Entscheid des Gerichts verbindlich. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für unsere Dienstleistungen an.
     

  4. Leistungsumfang
    Wir erstellen für Sie die Konkursbeschwerde und reichen diese mit Ihrer Vollmacht beim zuständigen Gericht ein.
     

  5. Aufschiebende Wirkung
    Wird die Konkursbeschwerde vom Gericht gutgeheissen, tritt die aufschiebende Wirkung in Kraft. Das bedeutet, dass Sie Ihre Tätigkeit fortsetzen können, da das Konkursamt vorerst keine Sicherungsmassnahmen mehr ergreift.
     

  6. Einreichung der Konkursbeschwerde auf eigenes Risiko
    Die Einreichung der von uns erstellten Konkursbeschwerde erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Für den Ausgang des Verfahrens, insbesondere eine Ablehnung, übernehmen wir keine Haftung. Wir garantieren, dass die Beschwerde formell und inhaltlich korrekt ist.
     

  7. Haftungsausschluss
    Unsere Haftung beschränkt sich auf die Erstellung der Konkursbeschwerde sowie die Einreichung und Vertretung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens. Wir haften nicht für gerichtliche Entscheide oder für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehen (z.B. Gerichtskosten, Betreibungen). Eine Haftung für den Erfolg der Beschwerde ist ausgeschlossen.
     

  8. Schlussbestimmungen
    Falls eine Bestimmung dieser AGB ungültig wird, bleiben die anderen Bestimmungen weiterhin gültig. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB müssen schriftlich festgehalten werden. Es gilt Schweizer Recht.

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